Schuljahr 2022/2023
Für das Schuljahr gilt nachstehende Ferienverteilung. Berücksichtigt sind die zusammenhängenden Ferienabschnitte, die beweglichen Ferientage und die arbeitsfreien Tage aus der Arbeitszeitverkürzung.
Erster Ferientag | Letzter Ferientag | |
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bewegl. Ferientag | 04.10.2022 | |
Herbstferien | 31.10.2022 | 04.11.2022 |
Weihnachtsferien | 21.12.2022 | 05.01.2023 |
bewegl. Ferientage | 20.02.2023 | 24.02.2023 |
bewegl. Ferientage | 05.04.2023 | |
Osterferien | 06.04.2023 | 14.04.2023 |
bewegl. Ferientag | 19.05.2023 | |
Pfingsferien | 30.05.2023 | 09.06.2023 |
Sommerferien |
27.07.2023 | 08.09.2023 |
Die Eltern werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Urlaub unmittelbar vor oder nach den Schulferien durch den Schulleiter nur gewährt werden kann
- wenn die Notwendigkeit einer Ferienverlängerung durch ein amtsärztliches Zeugnis nachgewiesen wird.
- wenn der Schüler an einem durch das Gesundheitsamt oder einer Krankenkasse veranlagten Erholungsurlaub teilnimmt.
- wenn der Schüler am Schulunterricht oder an einem Ferienkurs in einem Land teilnimmt, dessen Sprache er erlernt. Die Teilnahme am Schulunterricht oder an einem Ferienkurs ist nachzuweisen.
Alle Anträge auf Ferienverlängerung müssen mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Termin der Schulleitung schriftlich vorgelegt werden.